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Forum » Asien » Myanmar

Visumüberschreitung


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Verfasst am: 26. 09. 11 [14:29:37]
Verfasst am: 26. 09. 11 [14:29:37]
Rucksacksucht
Themenersteller
Dabei seit: 24.06.2011
Beiträge: 15
Hallo Globetrotter!
Ich plane, sechs Wochen in Myanmar zu verbringen. Bei der Botschaft Myanmars in Berlin sagte man mir, man könne "einfach" die fällige "Überschreitungsgebühr" bereits bei der EINreise bezahlen. Irgendwie kommt mir diese Info komisch vor.
Hat jemand Erfahrungen?
Rucksacksucht
Themenersteller
Dabei seit: 24.06.2011
Beiträge: 15
Hallo Globetrotter!
Ich plane, sechs Wochen in Myanmar zu verbringen. Bei der Botschaft Myanmars in Berlin sagte man mir, man könne "einfach" die fällige "Überschreitungsgebühr" bereits bei der EINreise bezahlen. Irgendwie kommt mir diese Info komisch vor.
Hat jemand Erfahrungen?
Verfasst am: 04. 12. 11 [20:45:54]
Verfasst am: 04. 12. 11 [20:45:54]
Rucksacksucht
Themenersteller
Dabei seit: 24.06.2011
Beiträge: 15
na dann werde ich mal auf meine eigene Frage antworten!
Lt. Botschaft in Berlin würde für den Fall der (erwarteten) Visumsüberschreitung eine "Strafgebühr" von 3 Dollar pro Tag bereits bei der EINreise fällig.
Das ist ja im Rahmen!
Rucksacksucht
Themenersteller
Dabei seit: 24.06.2011
Beiträge: 15
na dann werde ich mal auf meine eigene Frage antworten!
Lt. Botschaft in Berlin würde für den Fall der (erwarteten) Visumsüberschreitung eine "Strafgebühr" von 3 Dollar pro Tag bereits bei der EINreise fällig.
Das ist ja im Rahmen!
Verfasst am: 29. 02. 12 [10:30:51]
Verfasst am: 29. 02. 12 [10:30:51]
Rucksacksucht
Themenersteller
Dabei seit: 24.06.2011
Beiträge: 15
kann das jetzt aus eigener erfahrung antworten!! die $3 müssen bei der abreise vor der personenkrontrolle (also NACH dem checkin) in dem immigrationoffice (linke seite unmittelbar VOR den schaltern zu den personenkontrollen)entrichtet werden. man muss dabei angeben, wo man zuletzt untergekommen ist. ansonsten problemlos!

ps:
ein grenzübertritt via landweg ist auch NACH DER ERHALTENEN übertrittsgenehmigung NICHT mehr erlaubt, wenn man das visum überschritten hat.
(trotzdem wird die übertrittsgenehmigung dann munter an touristen verkauft, also OBACHT!)
Rucksacksucht
Themenersteller
Dabei seit: 24.06.2011
Beiträge: 15
kann das jetzt aus eigener erfahrung antworten!! die $3 müssen bei der abreise vor der personenkrontrolle (also NACH dem checkin) in dem immigrationoffice (linke seite unmittelbar VOR den schaltern zu den personenkontrollen)entrichtet werden. man muss dabei angeben, wo man zuletzt untergekommen ist. ansonsten problemlos!

ps:
ein grenzübertritt via landweg ist auch NACH DER ERHALTENEN übertrittsgenehmigung NICHT mehr erlaubt, wenn man das visum überschritten hat.
(trotzdem wird die übertrittsgenehmigung dann munter an touristen verkauft, also OBACHT!)



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