Neu im April: NORWEGEN

_bei Amazon anschauen (Anzeige)_

Neue Auflage: THAILAND DER SÜDEN

_bei Amazon bestellen (Anzeige)_

Neue Auflage: THAILAND

_ bei Amazon anschauen (Anzeige) _

Neue Auflage: AUSTRALIEN DER OSTEN

_bei Amazon bestellen (Anzeige)_

Neue Auflage: BRASILIEN

_ bei Amazon anschauen (Anzeige) _

Neue Auflage: KAMBODSCHA

_bei Amazon bestellen (Anzeige)_

Neue Auflage: COSTA RICA

_bei Amazon bestellen (Anzeige)_

Einreisevoraussetzungen Thailand - Singapur - Malaysia - Thailand


Autor Nachricht
Autor
Nachricht
Verfasst am: 29. 05. 11 [17:45:45]
Verfasst am: 29. 05. 11 [17:45:45]
DocRock
Themenersteller
Dabei seit: 29.05.2011
Beiträge: 2
Hallo zusammen,
Ich habe ein paar Fragen bzgl. der Einreisebestimmungen in die oben genannten Länder.

Ich fliege im Juni nach Bangkok und werde da ca. 2 1/2 Wochen bleiben. Bei der Einreise bekomme ich eine Aufenthaltsgenehmigung über 30 Tage (Deutscher: check, Weiterreiseticket: Check, Gültiger Reisepass: Check).

Dann will ich mit meinem Weiterreiseticket nach Singapur fliegen. Dort bekomme ich eine Aufenthaltsgenehmigung für 4 Wochen (?). Da ich allerdings anschließend mit dem Zug weiterreisen möchte, kann ich bei der Einreise kein Weiterreiseticket vorzeigen. Kann das zu Problemen führen? Reicht es, wenn ich mein Rückflugticket Bangkok->Deutschland vorzeige, oder sollte ich versuchen das Zugticket vor Einreise zu kaufen?

Anschließend (2 oder 3 Tage später) will ich mit dem Zug nach Kuala Lumpur fahren und dort ebenfalls für ein paar Tage bleiben. Auch dort brauche ich vermutlich ein Weiterreiseticket um rein zu kommen (?) (oder s.o.: reicht mein Ticket Bangkok->Deutschland aus?).

Danach werde ich noch ein wenig durch Thailand reisen. Einreise aus Kuala Lumpur wahrscheinlich mit dem Flugzeug. Bekomme ich dann erneut 30 Tage Aufenthaltserlaubnis in Thailand? Weil mein Rückflug nach Deutschland ist mehr als 30 Tage nach der Ersteinreise nach Thailand...aber innerhalb von 30 Tagen nach der Zweiteinreise.

Überblick:
D->BKK (Tag 1)
BKK->Singapur (Tag 16)
Singapur->KL (Tag 19)
KL->BKK (Tag 22)
BKK->D (Tag 34)

Es wäre nett, wenn jemand seine Erfahrungen mit mir teilen könnte.

Schönen Gruß und vielen Dank,
DocRock
DocRock
Themenersteller
Dabei seit: 29.05.2011
Beiträge: 2
Hallo zusammen,
Ich habe ein paar Fragen bzgl. der Einreisebestimmungen in die oben genannten Länder.

Ich fliege im Juni nach Bangkok und werde da ca. 2 1/2 Wochen bleiben. Bei der Einreise bekomme ich eine Aufenthaltsgenehmigung über 30 Tage (Deutscher: check, Weiterreiseticket: Check, Gültiger Reisepass: Check).

Dann will ich mit meinem Weiterreiseticket nach Singapur fliegen. Dort bekomme ich eine Aufenthaltsgenehmigung für 4 Wochen (?). Da ich allerdings anschließend mit dem Zug weiterreisen möchte, kann ich bei der Einreise kein Weiterreiseticket vorzeigen. Kann das zu Problemen führen? Reicht es, wenn ich mein Rückflugticket Bangkok->Deutschland vorzeige, oder sollte ich versuchen das Zugticket vor Einreise zu kaufen?

Anschließend (2 oder 3 Tage später) will ich mit dem Zug nach Kuala Lumpur fahren und dort ebenfalls für ein paar Tage bleiben. Auch dort brauche ich vermutlich ein Weiterreiseticket um rein zu kommen (?) (oder s.o.: reicht mein Ticket Bangkok->Deutschland aus?).

Danach werde ich noch ein wenig durch Thailand reisen. Einreise aus Kuala Lumpur wahrscheinlich mit dem Flugzeug. Bekomme ich dann erneut 30 Tage Aufenthaltserlaubnis in Thailand? Weil mein Rückflug nach Deutschland ist mehr als 30 Tage nach der Ersteinreise nach Thailand...aber innerhalb von 30 Tagen nach der Zweiteinreise.

Überblick:
D->BKK (Tag 1)
BKK->Singapur (Tag 16)
Singapur->KL (Tag 19)
KL->BKK (Tag 22)
BKK->D (Tag 34)

Es wäre nett, wenn jemand seine Erfahrungen mit mir teilen könnte.

Schönen Gruß und vielen Dank,
DocRock
Verfasst am: 29. 05. 11 [17:59:01]
Verfasst am: 29. 05. 11 [17:59:01]
thewanderer
Dabei seit: 17.11.2009
Beiträge: 1717
Das sollte eigentlich so alles klappen. Ich musste noch nie in einem dieser Länder bei der Einreise ein Ausreiseticket zeigen. Aber falls dies ausnahmsweise mal der Fall ist, dann sollte dein Rückreiseticket genügen.

Eventuell wird bei Abflug in Deutschland solch ein Ticket verlangt, und das hast du ja dabei, ich sehe keine Probleme.

Bei der Einreise in den jeweiligen Ländern ist es immer empfehlenswert, optisch einen Eindruck zu erwecken, alls dass du nicht gleich in den nächsten Tagen betteln müsstest.

Gruss
thewanderer

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 29.05.2011 um 18:17.]
thewanderer
Dabei seit: 17.11.2009
Beiträge: 1717
Das sollte eigentlich so alles klappen. Ich musste noch nie in einem dieser Länder bei der Einreise ein Ausreiseticket zeigen. Aber falls dies ausnahmsweise mal der Fall ist, dann sollte dein Rückreiseticket genügen.

Eventuell wird bei Abflug in Deutschland solch ein Ticket verlangt, und das hast du ja dabei, ich sehe keine Probleme.

Bei der Einreise in den jeweiligen Ländern ist es immer empfehlenswert, optisch einen Eindruck zu erwecken, alls dass du nicht gleich in den nächsten Tagen betteln müsstest.

Gruss
thewanderer

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 29.05.2011 um 18:17.]
Verfasst am: 30. 05. 11 [18:13:31]
Verfasst am: 30. 05. 11 [18:13:31]
schokolade55
Dabei seit: 22.01.2010
Beiträge: 2311
Nur eine Ergänzung.
Das wird alles so klappen, wie du es dir vorstellst. Das einzige, was du noch wissen solltest ist, dass du bei der Landeinreise nach Thailand eine Aufenthaltserlaubnis von nur 15 Tagen erhältst.
Gruss Schokolade
schokolade55
Dabei seit: 22.01.2010
Beiträge: 2311
Nur eine Ergänzung.
Das wird alles so klappen, wie du es dir vorstellst. Das einzige, was du noch wissen solltest ist, dass du bei der Landeinreise nach Thailand eine Aufenthaltserlaubnis von nur 15 Tagen erhältst.
Gruss Schokolade
Verfasst am: 31. 05. 11 [10:49:34]
Verfasst am: 31. 05. 11 [10:49:34]
DocRock
Themenersteller
Dabei seit: 29.05.2011
Beiträge: 2
Ok, vielen Dank für Eure Antworten...ich werde das dann mal so versuchen. Und ich geh in Bangkok noch zum Friseur icon_lol.gif.
DocRock
Themenersteller
Dabei seit: 29.05.2011
Beiträge: 2
Ok, vielen Dank für Eure Antworten...ich werde das dann mal so versuchen. Und ich geh in Bangkok noch zum Friseur icon_lol.gif.
Verfasst am: 15. 06. 11 [14:05:43]
Verfasst am: 15. 06. 11 [14:05:43]
Bernd_SB
Dabei seit: 29.08.2008
Beiträge: 661
Hallo,

denke auch das wird schon alles funktionieren. Das einzige ist dein Pass muß bei der letzten Einreise in eines der Länder noch mindestens 6 Monate gültig sein. Haare schneiden muß nicht unbedingt sein wenn sie gewaschen usw. sind ist das OK, wichtiger ist ein sauberes outfit. Das mit dem Rückflugtiket ist eher was für die Fluggesellschaften. Die Immigartion geht davon aus, das wenn deine Aufenthalsgenehmigung abgelaufen ist du ausreist oder dir eine neue Aufenthalsgenehmigung besorgst.

Grüße Bernd

Bernd_SB
Bernd_SB
Dabei seit: 29.08.2008
Beiträge: 661
Hallo,

denke auch das wird schon alles funktionieren. Das einzige ist dein Pass muß bei der letzten Einreise in eines der Länder noch mindestens 6 Monate gültig sein. Haare schneiden muß nicht unbedingt sein wenn sie gewaschen usw. sind ist das OK, wichtiger ist ein sauberes outfit. Das mit dem Rückflugtiket ist eher was für die Fluggesellschaften. Die Immigartion geht davon aus, das wenn deine Aufenthalsgenehmigung abgelaufen ist du ausreist oder dir eine neue Aufenthalsgenehmigung besorgst.

Grüße Bernd

Bernd_SB



Bitte beachten Sie unsere Regeln (Stand: 29.1.2021)

Hier geht's zur Anmeldung für neue Benutzer