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Verfasst am: 05. 09. 18 [11:54:05]
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DieFreitags
Themenersteller
Dabei seit: 05.09.2018
Beiträge: 3
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Hallo liebe Community, wir planen für nächstes Jahr unsere nächste Thailandreise als Familie. Sowohl als Paar als auch mit den Kindern kennen wir das Land schon relativ gut, es zieht uns immer wieder dorthin. Teil des Plans für die nächste Reise ist, den Norden mit dem Mietwagen zu bereisen. In der Region um den River Kwai und Ayutthaya haben wir damit vor ein paar Jahren schon super Erfahrungen gemacht. Nun habe ich festgestellt, dass in einigen Foren (hauptsächlich von Expats in Thailand) seit Anfang des Jahres die Gültigkeit des deutschen Führerscheins in Verbindung mit dem hier ausgegebenen internationalen Führerschein in Thailand diskutiert wird. Bisher war die Kombination gängige Praxis um ein Fahrzeug anzumieten, auch wir haben das damals schon so gemacht. Das auswärtige Amt schreibt seit einiger Zeit in den Reisehinweisen ebenfalls, dass die oben genannte Kombi offiziell nicht anerkannt wird und eigentlich nur ein thailändischer Führerschein gilt. Es wird auf das Ministerium für Land Transportation verwiesen. Dort findet sich aber zumindest aktuell keine weitere Infos. Eine Ausstellung eines thailändischen Führerscheins für Touristen sei wohl grundsätzlich möglich, aber mit großem Aufwand verbunden und kommt daher für uns nicht in Frage. Rechtlich scheint sich grundsätzlich nichts geändert zu haben, die Rechtsunsicherheit bestand für mein Verständnis schon immer, nur offenbar wird das Thema nun auch offiziell diskutiert - siehe Hinweis AA. Die Diskussion hat uns nun auch verunsichert, wir würden aber immer noch gerne Autofahren in Thailand. Nach langer Vorrede nun zu meiner Frage: wer hat aktuelle Erfahrungen - also aus diesem Jahr - mit dem Autofahren in Thailand? Man denkt da ja immer auch an worst case - was passiert, wenn man einen Unfall baut? Im aktuellen Loose findet sich zum Thema nichts, Mietwagen als Transportmittel werden empfohlen, aber der ist ja auch Ende letzten Jahres gedruckt. Vielen Dank schonmal vorab für Hinweise! Die Freitags |
DieFreitags
Themenersteller
Dabei seit: 05.09.2018
Beiträge: 3
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Hallo liebe Community, wir planen für nächstes Jahr unsere nächste Thailandreise als Familie. Sowohl als Paar als auch mit den Kindern kennen wir das Land schon relativ gut, es zieht uns immer wieder dorthin. Teil des Plans für die nächste Reise ist, den Norden mit dem Mietwagen zu bereisen. In der Region um den River Kwai und Ayutthaya haben wir damit vor ein paar Jahren schon super Erfahrungen gemacht. Nun habe ich festgestellt, dass in einigen Foren (hauptsächlich von Expats in Thailand) seit Anfang des Jahres die Gültigkeit des deutschen Führerscheins in Verbindung mit dem hier ausgegebenen internationalen Führerschein in Thailand diskutiert wird. Bisher war die Kombination gängige Praxis um ein Fahrzeug anzumieten, auch wir haben das damals schon so gemacht. Das auswärtige Amt schreibt seit einiger Zeit in den Reisehinweisen ebenfalls, dass die oben genannte Kombi offiziell nicht anerkannt wird und eigentlich nur ein thailändischer Führerschein gilt. Es wird auf das Ministerium für Land Transportation verwiesen. Dort findet sich aber zumindest aktuell keine weitere Infos. Eine Ausstellung eines thailändischen Führerscheins für Touristen sei wohl grundsätzlich möglich, aber mit großem Aufwand verbunden und kommt daher für uns nicht in Frage. Rechtlich scheint sich grundsätzlich nichts geändert zu haben, die Rechtsunsicherheit bestand für mein Verständnis schon immer, nur offenbar wird das Thema nun auch offiziell diskutiert - siehe Hinweis AA. Die Diskussion hat uns nun auch verunsichert, wir würden aber immer noch gerne Autofahren in Thailand. Nach langer Vorrede nun zu meiner Frage: wer hat aktuelle Erfahrungen - also aus diesem Jahr - mit dem Autofahren in Thailand? Man denkt da ja immer auch an worst case - was passiert, wenn man einen Unfall baut? Im aktuellen Loose findet sich zum Thema nichts, Mietwagen als Transportmittel werden empfohlen, aber der ist ja auch Ende letzten Jahres gedruckt. Vielen Dank schonmal vorab für Hinweise! Die Freitags |
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Verfasst am: 06. 09. 18 [04:19:44]
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Verfasst am: 06. 09. 18 [04:19:44]
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Dokbua
![]() Dabei seit: 21.04.2016
Beiträge: 256
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Hallo, was du gelesen hast ist richtig: Weder der deutsche noch der in DE ausgestellte internationale Führerschein gelten in Thailand. Die deutsche Botschaft in Bangkok teilte mit, dass derzeit das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bemüht sind, eine Einigung mit Thailand herbeizuführen. In der Zwischenzeit wurde in Thailand ein Gesetz verabschiedet, das besagt, dass der Mieter eines Fahrzeuges 1000 Baht Strafe zahlt, wenn er ohne gültige Fahrerlaubnis erwischt wird, der Vermieter zahlt 2000 Baht Strafe. Ob das in der Praxis Konsequenzen hat, wage ich zu bezweifeln. Allerdings ergibt sich die Frage: Was passiert, wenn was passiert. Ohne gültige Fahrerlaubnis bist du nämlich nicht versichert (auch nicht krankenversichert, worse case). Besucht meinen Blog: http://dokbuatravels.blogspot.com/
Viel Spaß - travel safely! |
Dokbua
![]() Dabei seit: 21.04.2016
Beiträge: 256
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Hallo, was du gelesen hast ist richtig: Weder der deutsche noch der in DE ausgestellte internationale Führerschein gelten in Thailand. Die deutsche Botschaft in Bangkok teilte mit, dass derzeit das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bemüht sind, eine Einigung mit Thailand herbeizuführen. In der Zwischenzeit wurde in Thailand ein Gesetz verabschiedet, das besagt, dass der Mieter eines Fahrzeuges 1000 Baht Strafe zahlt, wenn er ohne gültige Fahrerlaubnis erwischt wird, der Vermieter zahlt 2000 Baht Strafe. Ob das in der Praxis Konsequenzen hat, wage ich zu bezweifeln. Allerdings ergibt sich die Frage: Was passiert, wenn was passiert. Ohne gültige Fahrerlaubnis bist du nämlich nicht versichert (auch nicht krankenversichert, worse case). Besucht meinen Blog: http://dokbuatravels.blogspot.com/
Viel Spaß - travel safely! |
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Verfasst am: 06. 09. 18 [06:33:51]
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Verfasst am: 06. 09. 18 [06:33:51]
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DieFreitags
Themenersteller
Dabei seit: 05.09.2018
Beiträge: 3
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Hallo Dokbua, herzlichen Dank für Deine hilfreiche Antwort! Dann werde ich das jetzt einfach mal weiter beobachten, wir wollen erst nächsten Sommer reisen, haben also noch Zeit. Solltest Du nochmal Neuigkeiten zum Thema haben, würde ich mich über ein Posting hier freuen! Grüße Die Freitags |
DieFreitags
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Dabei seit: 05.09.2018
Beiträge: 3
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Hallo Dokbua, herzlichen Dank für Deine hilfreiche Antwort! Dann werde ich das jetzt einfach mal weiter beobachten, wir wollen erst nächsten Sommer reisen, haben also noch Zeit. Solltest Du nochmal Neuigkeiten zum Thema haben, würde ich mich über ein Posting hier freuen! Grüße Die Freitags |
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Verfasst am: 13. 09. 18 [08:27:07]
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Verfasst am: 13. 09. 18 [08:27:07]
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A.Markand
![]() Dabei seit: 02.07.2009
Beiträge: 721
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Neue Meldungen aus dem AA: "Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist entweder der Internationale Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Deutsche nationale Führerscheine allein werden in Thailand offiziell nicht anerkannt. Für Aufenthalte von über drei Monaten ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung können beim Department of Land Transport erfragt werden. " Diesen Schein gibt es NICHT auf den Bürgerämtern. Man muss ihn direkt bei der Führerscheinstelle beantragen. Ob der einzelne Polizist diese Regeln kennt, bliebt offen. ebenso, warum dieser Schein nun plötzlich gilt (denn offiziell ist Thailand nicht Vertragspartner dieses Abkommens). Für uns Touristen ist also erstmal Entwarnung angesagt. Loose-Autorin Thailand, Vietnam, Myanmar, Kambodscha und Island, Webmasterin und Soziale Netzwerke für die Loose-Reihe.
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A.Markand
![]() Dabei seit: 02.07.2009
Beiträge: 721
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Neue Meldungen aus dem AA: "Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist entweder der Internationale Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Deutsche nationale Führerscheine allein werden in Thailand offiziell nicht anerkannt. Für Aufenthalte von über drei Monaten ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung können beim Department of Land Transport erfragt werden. " Diesen Schein gibt es NICHT auf den Bürgerämtern. Man muss ihn direkt bei der Führerscheinstelle beantragen. Ob der einzelne Polizist diese Regeln kennt, bliebt offen. ebenso, warum dieser Schein nun plötzlich gilt (denn offiziell ist Thailand nicht Vertragspartner dieses Abkommens). Für uns Touristen ist also erstmal Entwarnung angesagt. Loose-Autorin Thailand, Vietnam, Myanmar, Kambodscha und Island, Webmasterin und Soziale Netzwerke für die Loose-Reihe.
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Bitte beachten Sie unsere Regeln (Stand: 29.1.2021)