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Verfasst am: 14. 11. 11 [21:55:21]
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Verfasst am: 14. 11. 11 [21:55:21]
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Bine
Themenersteller
Dabei seit: 27.05.2008
Beiträge: 33
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Hallo,
hat irgendjemand von Euch Erfahrungen, wie es aussieht, wenn man mit den Kids ein Jahr oder länger unterwegs sein möchte? Wie läuft das mit der Schulbefreiung? Meine Tochter ist z. Zt. auf einer Regionalschule (nach "alter" Schule Realschule) und kann theoretisch nach der 9. Klasse (nächstes Jahr) ihre Hauptschulprüfung ablegen. Wir sind am überlegen, ob wir uns dann evtl. für ein Jahr eine Auszeit nehmen, durch die Welt tingeln und sie in dieser Zeit natürlich weiter (für's Leben ) lernt, danach dann weiter zur Schule geht und ihren Regionalabschluss oder Abi macht. So weit der Plan, der gut klingt, oder? Nun habe ich auf den Seiten im www gelesen, dass es selbst nach dem Hauptschulabschluss eine weitergehenede Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr gibt. Es gibt meiner Meinung sicherlich "Fernschulen", die den Unterrichtsstoff weiter zur Verfügung stellen und der dann abgearbeitet werden muss ... Hat irgendjemand Erfahrungen damit? Oder kennt jemanden, der Erfahrungen damit hat?
Wir sind für jeden Tip dankbar!
Viele Grüße
Bine
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Bine
Themenersteller
Dabei seit: 27.05.2008
Beiträge: 33
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Hallo,
hat irgendjemand von Euch Erfahrungen, wie es aussieht, wenn man mit den Kids ein Jahr oder länger unterwegs sein möchte? Wie läuft das mit der Schulbefreiung? Meine Tochter ist z. Zt. auf einer Regionalschule (nach "alter" Schule Realschule) und kann theoretisch nach der 9. Klasse (nächstes Jahr) ihre Hauptschulprüfung ablegen. Wir sind am überlegen, ob wir uns dann evtl. für ein Jahr eine Auszeit nehmen, durch die Welt tingeln und sie in dieser Zeit natürlich weiter (für's Leben ) lernt, danach dann weiter zur Schule geht und ihren Regionalabschluss oder Abi macht. So weit der Plan, der gut klingt, oder? Nun habe ich auf den Seiten im www gelesen, dass es selbst nach dem Hauptschulabschluss eine weitergehenede Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr gibt. Es gibt meiner Meinung sicherlich "Fernschulen", die den Unterrichtsstoff weiter zur Verfügung stellen und der dann abgearbeitet werden muss ... Hat irgendjemand Erfahrungen damit? Oder kennt jemanden, der Erfahrungen damit hat?
Wir sind für jeden Tip dankbar!
Viele Grüße
Bine
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Verfasst am: 15. 11. 11 [09:12:29]
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Verfasst am: 15. 11. 11 [09:12:29]
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kimkim
Dabei seit: 12.06.2008
Beiträge: 285
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Hallo Bine,
erstmal wuerde ich bei der Schulleitung nachfragen, ob man euch helfen kann, eure Tochter nach dem Hauptschulabschluss fuer ein Jahr zu beurlauben, damit sie danach nahtlos weitermachen kann. Die Schule muss beim zuständigen Schulamat einen Antrag auf Befreiung stellen). Das ist von Bundesland zu Bundesland mal einfach mal höchst dramatisch zu regeln.
Da die Bundesländer das alles selber regeln, gibt es keine allgemeinen Aussagen. Schulpflicht bis 18, das scheint mir eher unwahrscheinlich - aber man weiss nie und für Bayern würde ich es als nicht abwegig betrachten .. .
Wenn die Schule nicht weiterhilft, dann koenntet ihr selber das zuständige Schulamt kontaktieren und mal nachfragen, wie das bei Euch gehandhabt wird.
In der Regel und mit gesundem Menschenverstand, sollte es so ein: Wenn der Abschluss gemacht ist, kann sie tun, was sie will. Sie könnte ja auch eine Ausbildung anfangen ... (und hier könnte der Knackpunkt sein: Ferien machen oder weiter lernen bis 18 ...) Ihr müsstet also deutlichm machen, dass die Reise das Kind bildet. Wir wissen alle, dass das so kist, aber die Leute vom Amt leider oftmals nicht.
Den Kontakt zur Schule zu behalten und im Auge zu haben, dass sie danach weiter machen will, hoert sich dfaher schon mal sehr sinnvoll an.
Beliebt ist immer, wenn junge Leute im Ausland ein Praktikum machen oder irgendwas Freiwilliges. Da bieten sich je nach Ziel ja jede Menge Möglichkeiten (Hilfsprojekte, Englisch unterrichten usw.). Oder eine Sprache lernen (in Thailand bekommt man dann sogar leichter ein Visum - das Studium der Sprache muss allerdings auch nachgewiesen werden ...).
Hoffe, ihr könnt mit meinen Gedanken was anfangen
Viel Glück.
Kimkim
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 15.11.2011 um 09:13.]
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kimkim
Dabei seit: 12.06.2008
Beiträge: 285
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Hallo Bine,
erstmal wuerde ich bei der Schulleitung nachfragen, ob man euch helfen kann, eure Tochter nach dem Hauptschulabschluss fuer ein Jahr zu beurlauben, damit sie danach nahtlos weitermachen kann. Die Schule muss beim zuständigen Schulamat einen Antrag auf Befreiung stellen). Das ist von Bundesland zu Bundesland mal einfach mal höchst dramatisch zu regeln.
Da die Bundesländer das alles selber regeln, gibt es keine allgemeinen Aussagen. Schulpflicht bis 18, das scheint mir eher unwahrscheinlich - aber man weiss nie und für Bayern würde ich es als nicht abwegig betrachten .. .
Wenn die Schule nicht weiterhilft, dann koenntet ihr selber das zuständige Schulamt kontaktieren und mal nachfragen, wie das bei Euch gehandhabt wird.
In der Regel und mit gesundem Menschenverstand, sollte es so ein: Wenn der Abschluss gemacht ist, kann sie tun, was sie will. Sie könnte ja auch eine Ausbildung anfangen ... (und hier könnte der Knackpunkt sein: Ferien machen oder weiter lernen bis 18 ...) Ihr müsstet also deutlichm machen, dass die Reise das Kind bildet. Wir wissen alle, dass das so kist, aber die Leute vom Amt leider oftmals nicht.
Den Kontakt zur Schule zu behalten und im Auge zu haben, dass sie danach weiter machen will, hoert sich dfaher schon mal sehr sinnvoll an.
Beliebt ist immer, wenn junge Leute im Ausland ein Praktikum machen oder irgendwas Freiwilliges. Da bieten sich je nach Ziel ja jede Menge Möglichkeiten (Hilfsprojekte, Englisch unterrichten usw.). Oder eine Sprache lernen (in Thailand bekommt man dann sogar leichter ein Visum - das Studium der Sprache muss allerdings auch nachgewiesen werden ...).
Hoffe, ihr könnt mit meinen Gedanken was anfangen
Viel Glück.
Kimkim
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 15.11.2011 um 09:13.]
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Verfasst am: 15. 11. 11 [13:46:31]
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Verfasst am: 15. 11. 11 [13:46:31]
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schokolade55
Dabei seit: 22.01.2010
Beiträge: 2311
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Hallo Bine,
das Thema ist ziemlich schwierig und kimkim hat schon eine Menge dazu geschrieben. Meiner Meinung (!!!) nach müßte das mit Antrag beim Stadtschulamt in Verbindung mit einem angemeldeten Wechsel zu einer weiterführenden Schule für das Folgejahr und Annnahme dort funktionieren. Der Selbstunterricht im Ausland ist in Ausnahmefällen in Abstimmung mit der neuen Schule sicherlich auch möglich.
Ob der Auslandsaufenthalt "beruflich begründet" sein muss, solltest du mal prüfen.
So ein Auslandsaufenthalt hat aber auch seine Tücken wie Wegfall des Kindergeldes, den Mehraufwand der Krankenvericherung usw..
Mehr fällt mir dazu nicht ein und es war eh nur ein Geanke und ob dir das weiterhilft???.
Für das Vorhaben wünsche ich dir viel Glück.
Gruss Schokolade
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schokolade55
Dabei seit: 22.01.2010
Beiträge: 2311
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Hallo Bine,
das Thema ist ziemlich schwierig und kimkim hat schon eine Menge dazu geschrieben. Meiner Meinung (!!!) nach müßte das mit Antrag beim Stadtschulamt in Verbindung mit einem angemeldeten Wechsel zu einer weiterführenden Schule für das Folgejahr und Annnahme dort funktionieren. Der Selbstunterricht im Ausland ist in Ausnahmefällen in Abstimmung mit der neuen Schule sicherlich auch möglich.
Ob der Auslandsaufenthalt "beruflich begründet" sein muss, solltest du mal prüfen.
So ein Auslandsaufenthalt hat aber auch seine Tücken wie Wegfall des Kindergeldes, den Mehraufwand der Krankenvericherung usw..
Mehr fällt mir dazu nicht ein und es war eh nur ein Geanke und ob dir das weiterhilft???.
Für das Vorhaben wünsche ich dir viel Glück.
Gruss Schokolade
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Verfasst am: 04. 12. 11 [17:27:35]
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Verfasst am: 04. 12. 11 [17:27:35]
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sabinegermany
Dabei seit: 02.05.2010
Beiträge: 109
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Hallo, in Baden Würtemberg und Bayern besteht Schulpflicht bis 18 J. (anderswo weiss ich es nicht)
Es können Ausnahmen auf Antrag gemacht werden, am besten in Kooperation nmit der Schulleitung oder direkt beim zuständigen Schulamt. Es ist richtig: jedes Bundesland hat eigene Regeln.
VIEL GLÜCK Gruss Sabine
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sabinegermany
Dabei seit: 02.05.2010
Beiträge: 109
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Hallo, in Baden Würtemberg und Bayern besteht Schulpflicht bis 18 J. (anderswo weiss ich es nicht)
Es können Ausnahmen auf Antrag gemacht werden, am besten in Kooperation nmit der Schulleitung oder direkt beim zuständigen Schulamt. Es ist richtig: jedes Bundesland hat eigene Regeln.
VIEL GLÜCK Gruss Sabine
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Verfasst am: 05. 02. 12 [21:23:30]
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Verfasst am: 05. 02. 12 [21:23:30]
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Sitecrew
Dabei seit: 22.01.2012
Beiträge: 18
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Hallo Bine,
versuche es mal auf der Webseite von Annette und Malte Calvin.
www.weltreise-mit-kind.de
Die haben reichlich Erfahrung mit dem Thema und man kann sie auch gerne zu der Frage Schulbefreiung kontaktieren.
Gruß
Sitecrew
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Sitecrew
Dabei seit: 22.01.2012
Beiträge: 18
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Hallo Bine,
versuche es mal auf der Webseite von Annette und Malte Calvin.
www.weltreise-mit-kind.de
Die haben reichlich Erfahrung mit dem Thema und man kann sie auch gerne zu der Frage Schulbefreiung kontaktieren.
Gruß
Sitecrew
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